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Firmenpleite – Wann gilt ein Unternehmen als insolvent?

Eine Insolvenz bedeutet für viele Unternehmen das Aus der Existenz. Das ist häufig nicht nur für die Inhaber des Unternehmens ein schwerer Schlag, sondern vielmehr für zahlreiche Angestellte, die im Zuge einer Firmeninsolvenz ihren Arbeitsplatz verlieren. Ein prominentes Beispiel der letzten Jahre ist etwa der Drogerieriese Schlecker, bei dem circa 52.000 Menschen ihre Stelle verloren.
Einige Firmen entgingen schon einer Zerschlagung der Existenz, indem Investoren insolvente Unternehmen finden, in denen sie Potenzial zum Wiederaufbau sehen und dann das ganze Unternehmen kaufen oder einzelne Anteile. Doch ab wann gilt ein Unternehmen überhaupt als insolvent?

Eine Unternehmensinsolvenz kann verschiedene Gründe haben

Im geltenden Recht, der sogenannten Insolvenzordnung (InsO), werden insgesamt drei Gründe für die Insolvenz eines Unternehmens angegeben. Hiervon muss nur ein Verhalt zutreffen, damit ein Unternehmen einem Insolvenzverfahren ausgesetzt wird.
Als Gründe für eine Insolvenz gelten Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), eine drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) und Überschuldung (§ 19 InsO).

Zahlungsunfähigkeit

Eine Zahlungsunfähigkeit und somit ein Grund für eine Insolvenz besteht, sobald einem Unternehmen nicht mehr genug finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um alle offenen Rechnungen zu begleichen. Eine Insolvenz besteht jedoch nicht direkt, wenn eine Lücke in der Zahlung aufkommt.

Laut geltendem Recht besteht eine Zahlungsunfähigkeit nur bei einer Liquiditätslücke von mindestens zehn Prozent.
Besteht ein Zahlungsverzug von mehr als zehn Prozent, kann die Insolvenz noch abgewendet werden, wenn die Zahlung der offenen Forderungen in den nächsten drei Wochen gewährleistet werden kann.

Drohende Zahlungsunfähigkeit

Bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit wird der Antrag auf ein Insolvenzverfahren vom Unternehmen selbst gestellt aufgrund andauernden Umsatzeinbußes. Dies kann geschehen, wenn abzusehen ist, dass zukünftige Forderungen mit den vorhandenen Mitteln nicht mehr bedient werden können und die Begleichung der Forderungen auch in naher Zukunft nicht möglich ist.
Die Entscheidung zur Stellung eines Insolvenzantrages bei drohender Zahlungsunfähigkeit wird immer im Einzelfall betrachtet. Zur Entscheidungsfindung wird vorerst eine Prognosebetrachtung durchgeführt.

Businessman standing in front of the panel with financial statistics

Überschuldung

Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Forderungen nicht mehr decken kann. Die Überschuldung ist nur bei einer juristischen Peron ein Insolvenzgrund, also bei einer GmbH, AG oder bei einer GmbH & Co. KG.
Hierbei werden die aktiven finanziellen Mittel und die passiven Forderungen der Gläubiger bilanziert. Häufig besteht jedoch Uneinigkeit darüber, wie das Vermögen eines Unternehmens bewertet wird.

Wird der Fortführungswert eines Unternehmens so bewertet, das es nach Abwendung der offenen Forderungen mit den aktuellen Umsätzen seinen Betrieb wieder aufnehmen kann, lässt sich eine Insolvenz meist noch abwenden.

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